Behandlungskosten


Die Kosten für die ersten Stunden (Sprechstunden, probatorische Sitzungen) werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Sie benötigen zum ersten Termin lediglich Ihre Gesundheitskarte. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Bei bestehender Indikation für eine ambulante Psychotherapie wird nach Festlegung der gemeinsamen Inhalte und Behandlungsziele ein Antrag an die Krankenkasse zur weitergehenden Kostenübernahme gestellt.


Privat Versicherte sollten vor dem ersten Termin ihren Versicherungsvertrag prüfen oder Kontakt zu ihrer Versicherung aufnehmen, um die Möglichkeiten einer Kostenübernahme und deren Bedingungen zu klären.

Der Umfang der Leistungen für Beihilfeberechtigte ist den gesetzlichen Kassen ähnlich. Je nach abgeschlossener Zusatzversicherung muss aber mit einer Selbstbeteiligung gerechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich auch hier vor dem ersten Gesprächstermin.

Bei nicht gesetzlich Krankenversicherten erfolgt die Berechnung des Honorars, wie gesetzlich vorgegeben, nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).


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